Das Kindeswohl bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge absichern
Vorrang des Kindeswohls gem. UN-Kinderrechtskonvention bei der Verteilung, Einbringung eines Gesetzentwurfs betr. Erstaufnahme, Detailvorgaben für Erstaufnahme und Erstunterbringung sowie für die bundesweite Verteilung; Anhebung der Altersgrenze für aufenthaltsrechtliche oder asylverfahrensrechtliche Verfahrenshandlungen von 16 auf 18 Jahre, bedarfsweise Öffnung der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auch für über 18-Jährige, gesicherter Aufenthaltsstatus während Berufsausbildung und erster Berufserfahrung