Das Erneuerbare-Energien-Gesetz darf nicht durch europäische Vorgaben für einen Zertifikatehandel unterlaufen werden
<span>Aktivitäten auf EU-Ebene zum Ausbau Erneuerbarer Energien: im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Erhalt der Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten über geeignete Förderinstrumente, keine Einführung eines Zertifikatshandels zwischen Unternehmen, zwischenstaatliche Ausgleichsmöglichkeit von Zielübererfüllungen mit Defiziten</span>