Cyberangriffe oder andere vergleichbare Datenveränderungen bei ausländischen Stellen durch nachgeordnete Stellen der Bundesregierung oder beauftragte Dritte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskunft erteilt die Bundesregierung – nachdem das Bundesministerium des Inneren am 5. April 2011 meine entsprechende Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/ 5876 nicht beantwortete – nun über Cyber-Angriffe oder andere vergleichbare Datenveränderungen, die von ihr nachgeordnete Stellen gleich welcher Ressorts bzw. in deren Auftrag Dritte seit dem Jahr 2000 bei ausländischen Stellen vorgenommen haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Dienststelle, betroffener Stelle/ Staat, Anlass, Auswirkung), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Maßnahmen auch im Ausland nicht ohne präzise Rechtsgrundlage sowie angemessene Beteiligung des Parlaments zulässig sind?