Cum/Cum-Gestaltungen nach der Einführung der Mindesthaltedauer im Jahr 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Hinweise auf CumCum-Gestaltungen nach der Einführung der Mindesthaltedauer (Einführung des § 36a des Einkommensteuergesetzes – EStG) im Jahr 2016 vor, und wenn nein, wie kommt es, dass nach Presseinformationen (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/cum-cum-deutsche-bank-100.html) die Ermittlungen in Cum-Cum-Fällen bis auf das Jahr 2019 ausgedehnt wurden?