Crowdfunding-Plattformen im Beantragungsverfahren nach der Schwarmfinanzierungsverordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Crowdfunding-Plattformen in Deutschland befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Beantragungsverfahren nach Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2020/1503 im Hinblick auf eine Zulassung als Europäischer Schwarmfinanzierungs-Dienstleister, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anzahl der bisher tatsächlich erteilten Erlaubnisse durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht insbesondere im europäischen Vergleich?