COVID-19-Impfung für Hebammen und Geburtshelfer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Tatsache, dass Mitarbeiter/ -innen in der Schwangerschaftsbetreuung und ambulanten und stationären Geburtshilfe, insbesondere Hebammen und niedergelassene Gynäkologen/-innen, trotz des besonderen Schutzbedarfs Schwangerer und Neugeborener im Beschluss der Ständigen Impfkommission für die Empfehlung der COVID-19-Impfung nicht aufgeführt sind (www.dggg.de/presse-news/pressemitteilungen/m itteilung/schutz-von-schwangeren-und-neugeborenen-sicherstellen-1277/)?