Corona-Wirtschafts- und Überbrückungshilfen gerecht und unbürokratisch gestalten
Unverzügliche Gewährung der pauschalierten Wirtschaftshilfe für vom Shutdown betroffene Unternehmen u. Einrichtungen, Verlängerung des Überbrückungs-Hilfe-Programms für KMU u. Soloselbständige, Antragsberechtigung ab einem Umsatzverlust von 30 Prozent, auch direkte Beantragung durch betroffene Unternehmen, fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1.200 Euro, gesetzlicher Anspruch auf Absenkung der fixen Kapitalkosten (Gewerbemieten, Leasingraten) um bis zu 50 Prozent, weitere anteilige Kompensation verbleibender ungedeckter Betriebskosten, u.a. Personalkosten, keine Staffelung bzw. Deckelung der Zuschüsse für KMU nach Unternehmensgröße, stattdessen Höchstsatz von monatlich 200.000 Euro