Corona-Warn-App bewerbende Influencer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum ist es der Bundesregierung möglich, die mit ihr zusammenarbeitenden Influencer in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu nennen (Bundestagsdrucksache 19/21280), während sie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/20374 ablehnt, Angaben zu machen, und kann sie nun die Corona-Warn-App bewerbenden Influencer benennen (bitte die 14 Influencer mit den höchsten Beträgen auflisten; www.reitschuster.de/post/exklusiv-haben-wir-staats-youtuber-unglaubliche-neue-details-zur-indirekten-medien-finanzierung)?