Corona-Sonderzahlung für Pflegekräfte in ambulanten Dialysepraxen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass Pflegekräfte der ambulanten Dialysepraxen keinen "Coronabonus" erhalten haben, so wie ihn die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen von den Kostenträgern automatisch bekommen haben, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass zum einen die Ansteckungsgefahr des Pflegepersonals in Dialysezentren durch das erhöhte Infektionsrisiko, durch den schwächeren Impfschutz der zu betreuenden Patientinnen und Patienten und die ggf. notwendige Isolation von Dialysepatientinnen und -patienten exponentiell erhöht wird, da eine Dialyse trotz Corona-Infektion regelmäßig durchgeführt werden muss und dass zum anderen die ambulante Versorgung von multimorbiden, chronisch kranken und älteren Dialysepatientinnen und -patienten sehr pflegeintensiv ist (vgl. www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/20220106-stellungnahme-pflegebonus.html)?