Corona-Schutzmaßnahmen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält es die Bunderegierung laut den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichten "Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft seit dem 1. Januar 2021 im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz und die coronabedingten Vorgaben, Sachstand: 1. Februar 2021" für angemessen, dass in Deutschland arbeitende Saisonarbeitskräfte, soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Kosten für Corona-Tests selbst zu tragen haben, und warum wird im Interesse des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten nicht ausnahmslos und verbindlich eine Einzelbelegung von Zimmern vorgeschrieben?