Corona-Moratorium zur Finanzmarktbürokratie
Verschiebung der geplanten Maßnahmen zu Provisionsdeckel und Aufsichtsübertragung der Finanzanlagenvermittler bis zum Ende der Epidemie, keine zusätzliche Belastung der Sparer durch eine Finanztransaktionssteuer, Prüfung sämtlicher geplanter Gesetzesänderungen hinsichtlich bürokratischen Mehraufwands; Lockerung von Finanzmarktrichtlinien auf EU-Ebene und Ausschöpfung nationaler Spielräume, Vermeidung einer zusätzlichen Kreditklemme für deutsche Unternehmen und Privatpersonen bei den Verhandlungen zu Basel III, Verzicht auf schwerwiegende Regulierungsumbrüche