Computergestützte Kriminaltechnik bei Polizeibehörden
Gesetzliche Regelungen für IT-Anbieter hinsichtlich der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Umsetzung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung und Nutzung von TKÜ-Anwendungen durch Bundesbehörden, Verschlüsselung sensibler Daten, Funkzellenauswertung, Überwachung von WLAN-Netzwerken, Einsatz sog. IMSI-Catcher und GPS-Empfänger, Software zur polizeilichen Fallbearbeitung, Zusammenarbeit mit einzelnen Firmen, weitere Fragen zu Fallbearbeitungssystemen und Bund-Länder-Zusammenarbeit zur TKÜ<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)