CO2-Kriterien für die Neuzulassung von E-Fuel-Fahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung im Rahmen der auf EU-Ebene für die Neuzulassung von Fahrzeugen mit klimafreundlichem Verbrennungsmotor ab 2035 zu schaffenden Fahrzeugkategorie "E-Fuelsonly" nur solche Regelungen akzeptieren, die auf eine Reduzierung des Treibhausgasausstoßes durch E-Fuels von annähernd 100 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen zugunsten einer in der Praxis erreichbaren Regelung verzichten und die Neuzulassung von E-Fuel-Fahrzeugen auch nach 2035 ermöglichen, und bereit sie eine Klage bzw. rechtliche Schritte vor für den Fall, das vonseiten der EU im Rahmen der "E-Fuels-only"-Fahrzeugkategorie tatsächlich eine Regelung mit annähernd 100 Prozent Reduzierung des Treibhausgasausstoßes angestrebt wird, bzw. sich Klagen gegen eine solche Regelung anschließen?