CO2-Emissionswert von Elektrofahrzeugen bei der Ermittlung des Flottenverbrauchs von PKW-Herstellern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird bei der Ermittlung des Flottenverbrauchs von PKW-Herstellern gemäß Verordnung (EU) Nr. 333/2014 bei Elektrofahrzeugen ein CO2-Emissionswert von "null" anstelle einer Verrechnung des Energiebedarfs mit der Karbonintensität des deutschen Strommixes zur Berechnung herangezogen (E-Fahrzeuge als "Null-Emissions-Fahrzeuge": Ökonomische Trends-Elektroautos-Dudenhoeffer.pdf)?