CO2-Bepreisung von Anlagen mit weniger als 20 Megawatt Feuerungsleistung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung (ggf. im Rahmen der Umsetzung europäischer Richtlinien) Änderungen bei der CO2-Bepreisung von Anlagen mit weniger als 20 MW Feuerungsleistung, und weshalb erlaubt die Bundesregierung für Biomasseheizkraftwerke, die Altholz der Kategorie 2 verbrennen, zwecks Verringerung der Bürokratie keine pauschalisierte CO2-Abgabe (sofern anderweitiger Bürokratieabbau in diesem Bereich geplant ist, bitte benennen)?