Clubs und Festivals über die Corona-Krise retten
Auflage eines Corona-Nothilfeprogramms für Musikclubs und Festivals: Anerkennung als Kultureinrichtungen, d.h. bau- und steuerrechtliche Gleichstellung mit anderen Kultureinrichtungen, Kündigungsmoratorium für die Dauer der Pandemie, Rechtsgrundlage für Mietsenkungen bei coronabedingten wirtschaftlichen Notlagen, Einrichtung eines Nothilfefonds Club- und Festivalkultur, Verzicht auf Rückforderung bereits bewilligter Fördermittel, Absicherung von Soloselbstständigen, Honorarkräften und geringfügig Beschäftigter, Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent