Chancenkarten für ausländische Fachkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Ressort der Bundesregierung soll zukünftig federführend für die Entscheidung über die Begrenzung der geplanten Chancenkarten zuständig sein, und wie soll der turnusmäßige Entscheidungsprozess bezüglich der Festsetzung der Anzahl an Chancenkarten innerhalb der Bundesregierung – im Speziellen zwischen dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und etwaigen zusätzlichen Ressorts – strukturiert und koordiniert werden (bitte mit beteiligten Referaten aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wie viele Anträge auf Ausstellung einer geplanten Chancenkarte können nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 entsprechend den "Kapazitäten der beteiligten Behörden" (Referentenentwurf des BMI und BMAS, wie zitiert von www.thepioneer.de/originals/others/articles/so-funktioniert-das-fachkraefte-punktesystem-der-ampel) geleistet werden (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln), und wie wird sich die Einführung der Chancenkarte nach Auffassung der Bundesregierung auf die Bearbeitungszeit anderer Visa für Personen aus Drittstaaten auswirken?