Bürgergeldanspruch und Haushaltsnettoeinkommen einer alleinstehenden Person in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist der Bürgergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen alleinstehenden Person (40 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,6 Prozent), die in einer 43 qm großen Wohnung in Berlin lebt und nachgewiesene monatliche Kosten der Unterkunft von 612,75 Euro (11,69 Euro/qm nettokalt zzgl. 2,56 Euro/qm warme Betriebskosten) sowie 76,30 Euro für Haushaltsstrom aufweist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5104, Tabellen 4 und 12 sowie www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/private-haushalte/Tabellen/stromverbrauch-haushalte.html)?<br /> <br /> Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Haushaltsnettoeinkommen einer alleinstehenden Person (40 Jahre, Steuerklasse 1, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 1,6 Prozent), die eine wöchentlichen Arbeitszeit von 38,2 Stunden (IABArbeitszeitrechnung) zu 12 Euro pro Stunde ausübt, und wie hoch ist der etwaige Anspruch dieser Person auf Wohngeld oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), wenn die genannte Person in einer 43 qm großen Wohnung in Berlin lebt und nachgewiesene Kosten der Unterkunft von 612,75 Euro (11,69 Euro/qm nettokalt zzgl. 2,56 Euro/qm warme Betriebskosten) sowie 76,30 Euro für Haushaltsstrom aufweist?