Vorlage eines Gesetzentwurfs: neue missbrauchsfeste Definition von Bürgerenergie, Ausnahme von Bürgerenergieprojekten bis 18 MW von Ausschreibungen, Vergütung mit staatlich festgelegter Einspeiseprämie sowie dauerhaft lokale Verankerung von Bürgerenergieprojekten, Ermöglichung kommunaler und privater gemeinwohlorientierter Teilhabe an Projekten erneuerbarer Energien