Bundesweiten Aktionsplan für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft auflegen
<strong>Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen durch Auflage eines nationalen Aktionsplans zur Schaffung eines gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaftssektors:</strong><br /> Grundsätze und Aufgaben des Aktionsplans: Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Aufhebung § 3 (2) Entflechtungsgesetz und Schaffung eines gemeinnützigen Sektors, bundespolitische Finanzierungsverantwortung, Aufgaben- und Kostenverteilung in Bund-Länder-Vereinbarungen, Mittelaufstockung der Programme zur Wohnraum-, Städtebau-, Sanierungs- und Modernisierungsförderung, Verbindlichkeit der Zweckbindung, Regelungen zur Privilegierung gemeinwohlverpflichteter Wohnungsunternehmen betr. Versorgungspflicht, neue Wohnungsgemeinnützigkeit durch ein entspr. Gesetz nach vorgegebenen Maßgaben (Pflichten und Privilegien, Kostenmietprinzip, Zielgruppe, Bedarfsdeckungspflicht, Tätigkeitsbereich und Geschäftsfeld, Kontrolle, Trägerschaft)