Bundeswehrfolgeeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung am 19. November 2014 über den Bundeswehrfolgeeinsatz in Afghanistan berücksichtigt, dass Einsatzziele dort verfehlt wurden – vor allem, dass der Opiumanbau sowie Korruption zu- statt abnahmen, Polizei sowie Militär unzuverlässig sind, eine unabhängige Justiz für die arme Bevölkerung fehlt – und die Bundeswehr weiterhin in Kampfhandlungen verwickelt zu werden droht bei Einsatzbegleitung afghanischer Rekruten, bei Notwehr oder Nothilfe für bedrohte Zivilmitarbeiter der internationalen Gemeinschaft (sog. in extremis support), und hat die Bundesregierung berücksichtigt, dass aufgrund der Sicherheitslage in Afghanistan nach der Erteilung des ISAFMandats im Jahr 2001 die Bundeswehr deshalb nur in Kabul stationiert und lediglich zur "Eigensicherung, Eigenevakuierung" sowie zu "bewaffneter Nothilfe zugunsten Jedermann" eingesetzt werden sollte, dann aber dieses Mandat immer weiter auf den ganzen Norden Afghanistans ausgeweitet wurde?</p>