Bundeswaldgesetz ändern - Naturnahe Waldbewirtschaftung fördern
Neudefinition des Begriffs „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung und der Bewahrung der Biodiversität, Erleichterung der Anlage von Agroforstsystemen und Kurzumtriebplantagen, Unterstützung von Kleinprivatwaldbesitzern durch Aufhebung der Beschränkungen für Forstwirtschaftliche Vereinigungen, Konkretisierung der Verkehrssicherungspflicht