Bundesregelung beim Haftungsrecht bezüglich öffentlicher Badestellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung – sofern sie eine Zuständigkeit bei sich sieht – angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs (III ZR 60/16) zu Badestellen, zur Herstellung von Rechtssicherheit für die Kommunen bei öffentlichen Badestellen eine Regelung zu erarbeiten oder plant die Bundesregierung Verhandlungen mit den Bundesländern, damit dort Regelungen angesichts des Urteils getroffen werden?