Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen
Änderung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zur Umsetzung der sich aus der Rücknahme der Vorbehaltserklärung bei Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ergebenden asyl-, und aufenthaltsrechtlichen Änderungen: Festschreibung des Minderjährigenstatus für Personen unter 18 Jahren, medizinisch sachgerechte Altersfeststellung in Zweifelsfällen, Zurückweisungs- und Abschiebungsverbot, länderübergreifendes, am Kindeswohl orientiertes Aufnahme- und Aufenthaltsverfahren; Aufnahme von Verhandlungen zur Neufassung der Asylverfahren- und der Flüchtlings-Aufnahmerichtlinie der EU