Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Erweiterung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung in personellen und sozialen Angelegenheiten, Herabsetzung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zum Personalrat auf das 18. Lebensjahr, Stärkung der Stellung der Jugendvertretung und des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten, Einführung von Vertrauensmännern der ausländischen Bediensteten, Verstärkung des Kündigungsschutzes für Personalvertretungsmitglieder, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung; Änderung §§ 52, 58, 60 Richtergesetz und §§ 1, 2 Kündigungsschutzgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen