Bundesmittel für Studien zur Identifikation kritischer digitaler Abhängigkeiten und Mitigationsmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vor dem Hintergrund der wiederholten Aussagen, dass derzeit keine umfassende und aktuelle Bestandsaufnahme digitaler Abhängigkeiten geplant ist (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2979), die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Titel 532 13 des Kapitels 2402 unter anderem für Studien zur Identifikation kritischer digitaler Abhängigkeiten und Mitigationsmaßnahmen inklusive Machbarkeitsnachweisen im Bundeshaushalt 2026, und worin unterscheidet sich diese im Haushalt vorgesehene Tätigkeit inhaltlich von einer solchen Bestandsaufnahme?