Bundesmittel für Integrationskurse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung den im zweiten Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Titelansatz zur Durchführung von Integrationskursen für ausreichend, um den tatsächlichen Mittelbedarf im laufenden Jahr zu decken, und kann sie ausschließen, im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel für Integrationskurse bereitstellen zu müssen?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die Kontingentierung der Auszahlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Trägerrundschreiben Integrationskurse 07/25; <strong>www</strong>.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2025/traegerrundschreiben-07_20250901.pdf?__blob=publicationFile&v=2) trotz bestehender Aufträge und Zusagen für rechtlich zulässig, und kann sie sicherstellen, dass das keine Auswirkungen auf die finanzielle Tragfähigkeit der Träger sowie Qualität und Anzahl ihrer Angebote hat?