Bundesmittel für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie teilen sich die derzeit 58 Mio. Euro jährlich für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung auf den Beratungsstellen vor Ort einerseits und die überregionalen Aufgaben (Koordinierung, Qualifizierung, Abwicklung der Förderung etc.) andererseits auf, und welchen Betrag hält die Bundesregierung ab 2023 für nötig, um die Kostensteigerungen der Beratungsstellen vor Ort insgesamt auszugleichen?