Bundesmittel für den zusätzlichen Stellenbedarf im Kreis Unna durch die Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Finanzierungskompensation des Bundes angesichts der Tatsache, dass sich mit der Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 für den Kreis Unna ein zusätzlicher Stellenbedarf – nach Angabe des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Höhe von 0,96 Stellenanteilen; nach Angabe von kommunalen Spitzenverbänden in Höhe von 1,39 Stellenanteilen – ergibt (bitte begründen), und wie sollte diese nach Meinung der Bundesregierung ausgestaltet sein?