Bundesmittel für den Ausbau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viel Geld aus welchen Etats auf welcher gesetzlichen Grundlage plant die Bundesregierung für den Ausbau der „zweiten Stammstrecke“ in München jährlich bis 2018 zur Verfügung zu stellen, um den Bundesanteil von 60 Prozent der Gesamtkosten, die im Planfeststellungsverfahren veranschlagt werden, bezahlen zu können?