Bundesmittel für das Forschungsprojekt "Smart Rail Connectivity-Campus" in Annaberg-Buchholz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Fällt der "Smart Rail Connectivity-Campus" in Annaberg-Buchholz, vertreten durch die Vorhabenträger der Technischen Universität Chemnitz und der Stadt Annaberg-Buchholz, nach Auffassung der Bundesregierung unter die Zweckbestimmung des Haushaltstitels 892 01 – 731 "Digitale Testfelder in Häfen, an Wasserstraßen und Bahnstrecken" im Einzelplan 12 und könnte damit Mittel aus dem Titel beantragen, und in welchem Umfang wurden die im oben genannten Haushaltstitel bereitgestellten Mittel bisher beantragt bzw. abgerufen?