Bundesländer mit einer Stabsstelle Patientenbeteiligung für die Landesausschüsse nach § 90 SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die jeweiligen Landesausschüsse nach § 90 SGB V eine Stabsstelle Patientenbeteiligung eingerichtet, so wie dies zur Unterstützung der Patientenorganisationen bei der Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte nach § 140f Absatz 7 Satz 2 SGB V ermöglicht wird, und in welchem Umfang erstatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer, in denen keine solche Stabsstellen Patientenbeteiligung in den Landesausschüssen eingerichtet worden sind, stattdessen gemäß § 140f Absatz 7 Satz 4 SGB V die Aufwendungen der Patientenorganisationen und sachkundigen Personen (bitte nach Bundesland aufgeschlüsselt beantworten)?