Bundeskleingartengesetz (BKleingG) (G-SIG: 09020177)
<b>Bezug:</b> BVerfGE 52, S. 1 <br><br><b>Inhalt:</b> Zusammenfassung des materiellen Kleingartenrechts in einem Sondergesetz, Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit, Erweiterung der Kündigungsmöglichkeiten sowie Regelung der Vertragsdauer und der Höhe der Pachtzinsen. Den Öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die gesetzliche Verpflichtung, die Kleingartenanlagen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich zu machen, wird gestrichen. Es werden die Voraussetzungen definiert, unter welchen Bedingungen eine Kleingärtnerorganisation als gemeinnützig anerkannt werden kann. Die Ermächtigungen an die Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen die Höchstpachtzinsen festzusetzen, wird gestrichen: statt dessen wird ein Gutachten über die ortsübliche Zinshöhe durch den Gutachterausschuß nach Par. 137 BBauG zugrunde gelegt. Die Vorschriften über Kündigungsfristen und -termine werden modifiziert. Das Gesetz tritt am 1.4.83 in Kraft. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Grünanlage/Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit * Privatrechtlicher Vertrag/Regelung der Vertragsdauer für Kleingartenanlagen * Pacht/Regelung der Höhe der Pachtzinsen für Kleingartenanlagen