Bundesfachplanung für das Vorhaben P 43
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat für das Vorhaben P43 (im Bundesbedarfsplan als Vorhaben Nr. 17 aufgeführt) die Bundesfachplanung noch nicht begonnen, trotz der Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordinglichen Bedarfs zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs in 2015 (www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/paragraphs-files/NEP_2024_Bestaetigung.pdf) Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 12. August 2019 Das Bundesfachplanungsverfahren zu Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplans hat noch nicht begonnen, da die Übertragungsnetzbetreiber aufgrund eines Koalitionsbeschlusses aus dem Jahr 2015 zunächst Alternativen zur Entlastung der Region um Grafenrheinfeld prüfen sollten. Die Bundesnetzagentur hat im Netzentwicklungsplan Strom 2017 bis 2030 von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte Alternativen zum Vorhaben P43 geprüft. Eine Festlegung auf eine Variante erfolgte nicht. Erst wenn eine netztechnisch tragfähige Gesamtlösung für die Region, die neben dem Vorhaben P43 auch das Vorhaben P44 einschließt, gefunden und festgelegt ist, können die Vorhabenträger mit den konkreten Planungen beginnen. Die Bundesnetzagentur wird bis zum Jahresende im Rahmen des laufenden Netzentwicklungsplans Strom 2019 bis 2030 auch den "Vorschlag für Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Energieministerien der Länder Bayern, Hessen und Thüringen vom 5. Juni 2019 prüfen. Der Vorschlag sieht vor, dass das Gleichstromvorhaben SuedOstLink anstatt mit 2 GW gleich mit 4 GW geplant wird und deshalb auf das Vorhaben P44 verzichtet werden kann; das Vorhaben P43 soll in der Ursprungsvariante (Mecklar nach Grafenrheinfeld), aber so weit möglich in Erdverkabelung, gebaut werden.