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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-51882

Bundeseinheitliche statistische Erhebung der Mehrstaaterquote

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie genau wird durch die Bundesländer &ndash; gegebenenfalls unterschiedlich &ndash; statistisch erhoben, ob bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann, da die vorläufige Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht erfasst wird und die tatsächliche Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit regelmäßig erst nach der Einbürgerung erfolgt bzw. bei eigenständigen Einbürgerungen von Kindern auch erst nach Erreichen der Volljährigkeit, und worauf stützt sich die Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 17/11976, S. 6, dass nach einer Änderung der statistischen Erfassung im Saarland seit 2011 Einbürgerungen &quot;auf gleicher statistischer Basis wie in den anderen Ländern ausgewiesen&quot; werden, d. h. dass es nunmehr eine bundeseinheitliche statistische Erhebung insbesondere auch der Mehrstaaterquote gibt (bitte ausführen)?