Bundeseinheitliche Gewährung des Ehegattensplittings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Gewährung des vorläufigen Rechtschutzes hinsichtlich der Anwendung des Splittingtarifs bei Steuerpflichtigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bundeseinheitlich zu gewähren ist, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Einkommensteuerbescheiden nach § 69 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung bestehen, in denen die Anwendung des Splittingtarifs abgelehnt wird – so wie es auch der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 5. März 2012 (III B 6/12) entschieden hat (siehe www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/ Rechtsprechung5/BFH120305.pdf) –, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es vor diesem Hintergrund geboten ist, zum Zweck einer bundeseinheitlichen Anwendung des Einkommensteuergesetzes eine Verwaltungsanweisung herauszugeben?