Bundeseinheitliche geringe Drogenmengen festlegen und Harm Reduction erleichtern
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG): zwingendes Absehen von einer Strafverfolgung Volljähriger bezügl. der Herstellung, des Erwerbs oder Besitzes geringer Mengen von Betäubungsmitteln für den Eigenverbrauch, Grenzwertfestlegung für die jeweiligen Drogen, Straffreistellung des kollektiven Anbaus von Cannabispflanzen in nichtkommerziellen Vereinigungen zum Eigenbedarf, BtMG-Ausnahme für Hanfsamen für den erlaubten Anbau, keine Beschlagnahme geringer Drogenmengen, regelmäßige Genehmigung für Drogenkonsumräume sowie dortige Ermöglichung der Substanzanalyse (drug-checking), Ermutigung der Bundesländer zur Einrichtung solcher Räume in Haftanstalten