Bundeseinheitliche Durchführung von Bundestagswahlen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung die bundeseinheitliche Durchführung von Bundestagswahlen sichern, soweit sie der Ansicht ist, dass die Auslegung und Anwendung der Normen der §§ 8 und 13 der Bundeswahlordnung den Gemeindebehörden obliegt?