Bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung
Einrichtung der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zur Übernahme der Verantwortung für die Atommüll-Zwischenlagerung: Verhältnis der BGZ zur privatwirtschaftlichen Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS), u.a. BGZ-Gründung, Standort, Personalübernahme sowie Trennung von Konzern- und Regierungspolitik, Abgabe der Geschäftsanteile an den Bund, Klagerücknahme der GNS, Baumaßnahmen an den Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben, Inhalt und Unterzeichnung der Übertragungs- bzw. Kaufvereinbarung, weiterer Verlauf der Zwischenlagerübergabe<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)