Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in den Jahren 2010 bis 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 die Ausgaben des Bundes für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (BBKdU) jeweils entwickelt, und wie hoch waren nach Kenntnis bzw. Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 jeweils die Ausgaben bzw. "zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten" (Anteil flüchtlingsbezogene KdU), die bisher anteilig von Bund und Kommunen getragen wurden, und von denen die Kommunen zukünftig vollständig entlastet werden sollen (vgl. Informationen zum Haushalt 2021 [Stand: Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages]; bitte in absoluten sowie relativen Zahlen angeben)?