Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Flüchtlingshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um wie viele Prozentpunkte müsste die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen (Bundestagsdrucksache 18/9980), die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft unter Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzentwurfs erhöhen, wenn die gesamten 5 Milliarden Euro zur Entlastung der Kommunen ab 2018 über die Kosten der Unterkunft vom Bund an die Kommunen fließen würden?