Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das Bildungs- und Teilhabepaket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Rechtsgrundlage beruft sich die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Verrechnung der Minderausgaben im Jahr 2012 der Bundesbeteiligungen an den Kosten der Unterkunft (KdU) für das Bildungs- und Teilhabepaket mit den nach der Bundesbeteili-gungs-Festlegungsverordnung 2013 endgültig festgelegten Erstattungen der KdU-Bundesbeteiligungen im Folgejahr 2013?