Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
Anhebung der Dienstbezüge und Versorgungsbezüge der Beamten, Bundesrichter, Soldaten und Versorgungsempfänger: lineare Erhöhung zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 umd 0,6 Prozent und zum 1. August 2011 um 0,3 Prozent sowie Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro im Januar 2011 für Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen, entsprechende lineare Erhöhung sowie Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro im Januar 2011 für Empfänger von Anwärterbezügen; wirkungsgleicher Nachvollzug der tariflichen Regelungen betr. Altersteilzeit und FALTER-Arbeitszeitmodell;<br /> Mehrfache Änderung § 14 sowie Änderung §§ 6 und 84 Bundesbesoldungsgesetz, Änderung §§ 2 und 4 sowie mehrfache Änderung Anlagen 1 und 2 Besoldungsüberleitungsgesetz, Änderung §§ 6, 55, 69e und 69h, mehrfache Änderung § 71 sowie Aufhebung § 72 Beamtenversorgungsgesetz, Änderung §§ 53 und 93 Bundesbeamtengesetz, Änderung versch. Art. Dienstrechtsneuordnungsgesetz, Änderung §§ 55a, 55d, 89b, 97 und 100 Soldatenversorgungsgesetz sowie Änderung einzelner §§ in 2 Rechtsverordnungen; Neufassungsermächtigung Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Erschwerniszulagenverordnung Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung und Soldatenversorgungsgesetz; (Besoldungstabellen im Anhang)<br /> <br /> Dem Bundeshaushalt entstehen Mehrbelastungen von 190 Mio Euro im Jahr 2010, von 394 Mio Euro im Jahr 2011 sowie von 365 Mio Euro ab dem Jahr 2010 sowie weitere Mehraufwendungen.<br /> <br /> Bezug: Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Aussetzung der geplanten Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes in Form einer Grundgehaltserhöhung bis zum 31. Dezember 2014, Ausschluss der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Parlamentarischen Staatssekretäre von der Erhöhung der Bezüge;<br /> erneute Änderung versch. Art. Dienstrechtsneuordnungsgesetz sowie zusätzliche Änderung §§ 1 und 1b Ministerbezüge-Nichtanpassungsgesetz, erneute Änderung der Besoldungstabellen