Bundesausländergesetz (BAuslG) (G-SIG: 11020484)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B27, B45, B46, B48, B50, B51, B58 und B69 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung eines liberalen Ausländerrechts: Festlegung von Rechten und Pflichten bei weitgehender Reduzierung der Ermessensspielräume der Ausländerbehörden, Einführung einer am Aufenthaltszweck orientierten Arbeitserlaubnis, Niederlassungsrecht als Vorstufe der Einbürgerung, Aufhebung der Beschränkungen beim Familiennachzug, abgestufte Ausweisungsmöglichkeit entsprechend der Dauer des Aufenthalts, Rechtsstatus für Flüchtlinge im Anerkennungsverfahren, Einführung eines sachbezogenen Schutzes der persönlichen Daten, eingeschränkte Ahndung von Verstößen gegen das Ausländergesetz. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ausländer/Schaffung eines liberalen Ausländerrechts * Arbeitserlaubnis/Einführung einer am Aufenthaltszweck orientierten Arbeitserlaubnis für Ausländer * Aufenthaltserlaubnis/Einführung einer am Aufenthaltszweck orientierten Arbeitserlaubnis für Ausländer * Ausländerbehörde/Reduzierung der Ermessensvorschriften * Familienzusammenführung/Regelung des Nachzugs ausländischer Ehegatten und Kinder * Ausweisung/Ausweisung von Ausländern * Flüchtling/Rechtsstatus für Flüchtlinge im Anerkennungsverfahren * Datenschutz/Schutz persönlicher Daten von Ausländern