Bußgeldverfahren in Bezug auf die Verletzung einer Organisationspflicht durch Anbieter eines sozialen Netzwerks
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten Stephan Thomae auf Bundestagsdrucksache 19/16264 benannten eingeleiteten Verfahren des Bundesamts für Justiz (BfJ) nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Beschwerdemanagement) um Bußgeldverfahren in Bezug auf die Verletzung einer Organisationspflicht (systemisches Versagen) durch Anbieter eines sozialen Netzwerks, und falls nein, um welche andere Form von Verfahren handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?