Bußgeld für leerstehende Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Von welchem Bußgeld auf Grundlage der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bonn geht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für ihre leerstehenden Wohnungen in Bonn aus, angesichts der Tatsache, dass die Stadt Bonn ein Sanierungskonzept für die leerstehenden Wohnungen in Bonn eingefordert und Sanktionen auf der Grundlage der Zweckentfremdungssatzung in den Raum gestellt hat (www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/wohnungs-leerstand-in-bonn-stadt-fordert-sanierungskonzept-von-bima-aid47461235), und sind hierfür Mittel im Bundeshaushalt eingestellt?