Bruttounternehmenswert der geplanten Betreiber der Infrastrukturabgabe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde seit Einleitung des Schiedsverfahrens von den geplanten Betreibern der Infrastrukturabgabe eine Summe für den (vorläufigen) Bruttounternehmenswert, etwa im Zusammenhang mit einem Zwischenbericht, einem Gutachten oder damit vergleichbaren Ausarbeitungen, durch einen Wirtschaftsprüfer oder sonstiger Dritter ermittelt, und um welche Summe handelt es sich dabei?<br />