Boykott eines Atomwaffenverbots durch UN-Mitgliedsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass der Boykott der Verhandlungen von mehr als 130 von 193 UN-Mitgliedstaaten in New York über ein rechtlich verbindliches Atomwaffenverbot durch die Bundesregierung darin begründet liegt, dass sich die Bundesregierung entgegen dem 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziel, sich dafür einzusetzen, "die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen und bis dahin die Rolle von Nuklearwaffen zu reduzieren" (www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf, S. 118), die Option der "nuklearen Teilhabe" aufrechterhalten will, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein von der UN beschlossenes Atomwaffenverbot auch dann wirkt, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht beteiligt haben (www.tagesspiegel.de/politik/un-verhandlungen-deutschland-drueckt-sich-vor-einem-atomwaffenverbot/19935054.html)?