Bodenschutz europaweit stärken
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Verpflichtung zu vorsorgendem Bodenschutz und Berücksichtigung der Klimaschutzfunktion von Böden, Festsetzung von Qualitätszielen zur Bodenökologie, Verbesserung des Humusanteils, Reduktion von Bodenverdichtung und Erosion, Regelung von Schadstoffgrenzwerten, Evaluierung und Anpassung des Landwirtschaftsrechts, Abstimmung mit weiteren Umweltschutzstrategien, repräsentatives Monitoring