BMU-Kapazitäten für den Post-Kyoto-Prozess
<span>Beschäftigung hausinterner Bediensteter und externer Mitarbeiter mit Zeit- oder Honorarverträgen zur Vorbereitung eines Post-Kyoto-Abkommens durch das BMU, Vermeidung des Einfließens einseitiger Unternehmensinteressen</span>